Stellungnahme Krankenhausreform 28.04.2023
Stellungnahme Krankenhausreform 28.04.2023
Krankenhausreform – Therapeutische Leistungen fest verankern!
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie sind relevanter Bestandteil der Krankenhausversorgung.
Eine Reform der Krankenhausstruktur und deren Finanzierung ist dringend notwendig. Die aktuelle Finanzierung der Krankenhäuser zeigt erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patient*innen – nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit therapeutischen Leistungen.
Die Leistungen der Therapieberufe sind aktuell nur in einzelnen Komplexleistungen innerhalb des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) verankert. Dies führt schon jetzt zu erheblichen Defiziten bei der Versorgung der Patient*innen. Dabei forciert das Fallpauschalensystem die Sektoralisierung und behindert einen frühzeitigen Einsatz von Therapien. Gerade therapeutische Leistungen, deren Finanzierung nicht hinreichend geregelt ist, werden in den ambulanten Sektor verschoben. Dadurch werden wichtige Zeitfenster der Therapie verpasst, es kommt zu einer Verzögerung in der Versorgung sowie Komplikationen auf Kosten der Gesundheit der Patient*innen und aller Beitragszahler.
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie sind essenzielle Bestandteile einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Patientenversorgung in Kliniken. Vor diesem Hintergrund müssen bei der anstehenden Krankenhausreform die Therapieberufe bzw. die therapeutischen Leistungen explizit mitgedacht und umfassend im System verankert werden.
Therapeutische Leistungen sind als grundlegendes Qualitätsmerkmal auf der Ebene aller geplanten Krankenhauslevel vorzuhalten. Insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der geplanten Leistungsgruppen und der (Weiter-)Entwicklung der DRG müssen das therapeutische Personal und die für die Therapie notwendige Ausstattung in Kliniken bedacht und fest verankert werden.
Eine sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen, die im Rahmen der Krankenhausreform angestoßen wird, bedarf der Mitgestaltung durch Therapeuten*innen. Dabei ist es wichtig, dass die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit wieder im Fokus der stationären Versorgung stehen. Krankenhäuser dürfen nicht aus wirtschaftlichen Gründen veranlasst werden, relevante therapeutische Leistungen zu minimieren, abzuschaffen oder anderen nicht dafür qualifizierten Berufsgruppen zu übertragen. Dies widerspricht leitliniengerechter Versorgung.
Wir begrüßen die Krankenhausreform ausdrücklich und fordern beim Reformprozess die Einbeziehung der Expertise der Therapieberufe in Form der Verbände. Es muss der Politik ein Anliegen sein, das Krankenhaussystem auch im Hinblick auf die Therapieberufe qualitäts- und patientenorientiert umzugestalten und eine hierfür ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. Der ausschließliche Fokus auf Medizin und Pflege ist weder ausreichend noch zielführend!
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