Stellungnahme zum Kabinettsentwurf Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG)

Das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) begrüßt grundsätzlich die Gestaltung der Krankenhausreform, so z. B. die Einführung der Vorhaltekostenfinanzierung. Jedoch fehlt es an der Berücksichtigung und Beteiligung unserer Berufsgruppen im Sinne einer zukunftsorientierten, sicheren und effizienten Patientenversorgung.

Das Netzwerk BiG vertritt die therapeutischen Berufsgruppen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Diätetik und Orthoptik, sowie die Medizinischen Technolog*innen. Alle diese Berufsgruppen spielen mit ihren Leistungen eine bedeutsame Rolle in der Patientenversorgung im Krankenhaus. Der Beitrag der Berufsgruppen in der Krankenhausversorgung ist unverzichtbar für den Therapieerfolg. Er kann nicht folgenlos auf einen späteren Zeitraum oder einen anderen Sektor der Gesundheitsversorgung verlagert werden.

Am Beispiel eines Schlaganfallpatienten möchten wir den Einsatz und die Bedeutung aller genannten Berufsgruppen verdeutlichen: Dieser Patient benötigt umgehend aktivierende Frühmobilisierung, Einschätzung der Ernährungssituation und Schlucktherapie mit Kostanpassung, um Folgeschäden und Mangelernährung zu verhindern. Ebenso benötigt er ab dem Moment der stationären Aufnahme ein Training der Aktivitäten des täglichen Lebens zum Erhalt oder Wiedererlangung der Fähigkeiten der Selbstversorgung sowie Sprachtherapie. Ebenso essenziell sind Labordiagnostik und bildgebende Verfahren zur Grundlage für medizinische Entscheidungen und die Verlaufskontrolle.

Die genannten Berufsgruppen sichern damit nicht nur die bedarfsgerechte Versorgung, sondern fördern maßgeblich und nachhaltig den Heilungsprozess, verhindern Komplikationen und verkürzen die Verweildauer im Krankenhaus. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels ist es umso wichtiger, dass alle Berufsgruppen mit ihrer Expertise und ihren Kompetenzen zum Einsatz kommen.

Im gesamten Gesetzesentwurf zur Krankenhausreform sind unsere Berufsgruppen und Leistungen jedoch an keiner Stelle abgebildet. Lediglich in einigen Komplexleistungen im Zusammenhang mit den Fallpauschalen finden sie noch Erwähnung. Mit der Reduzierung der Bedeutsamkeit des DRG-Systems, was wir grundsätzlich befürworten, verliert aber diese einzige, wenn auch unvollständige Verankerung, an Relevanz. Das gefährdet die Versorgung der Patient*innen mit diesen notwendigen Leistungen und verstärkt die schon bestehende prekäre Situation.

Auch vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und der deutlich sinkenden Attraktivität des Arbeitsfeldes Krankenhaus, für einen Großteil der Therapieberufe, braucht es tragfähige und sinnvoll finanzierte Regelungen für die Leistungserbringung unserer Berufsgruppen.

Im §135e Abs. 1 SGB V (Entwurfsfassung) ist die personelle Ausstattung als Qualitätskriterium (im Rahmen der Prozess-/Strukturqualität) verankert. Dies umfasst an dieser Stelle und in dieser Formulierung alle Berufsgruppen im Krankenhaus. In der Anlage 1 zu den Leistungsgruppen finden sich allerdings nur die (Fach)-Ärzt*innen wieder, sowie für die Pflege der Verweis auf die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV). Entgegen der Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, wo die Therapie- und Diagnostikberufe zumindest punktuell verankert waren, sind diese nun an keiner Stelle mehr abgebildet. Ohne verbindliche Regelungen für unsere Berufsgruppen, werden diese keine Berücksichtigung (mehr) finden und Patient*innen unversorgt sein. Dies ist unbedingt zu verhindern!

Zudem ist zwar in § 135e Abs. 3 (Entwurfsfassung) der zu gründende Ausschuss zur Weiterentwicklung der Leistungsgruppen beschrieben, aber auch hier werden die Therapieberufe und Medizinischen Technolog*innen nicht einbezogen, so dass keine fachgerechte Berücksichtigung der Inhalte aus unseren Berufsgruppen zu erwarten ist. Die Expertise zu unseren Leistungen kann nur aus unseren Berufsgruppen kommen!

Wir fordern daher eine Beteiligung an dem Ausschuss. Dies muss zumindest im Rahmen der Ausgestaltung der Geschäftsordnung des Ausschusses sichergestellt werden. Eine Kann-Regelung bzgl. der Zuziehung von Sachverständigen stellt eine Beteiligung nicht ausreichend sicher.

Auch im Zusammenhang mit der sektorenübergreifenden Versorgung (Entwurfsfassung §§ 115g/116a SGB V) sind die durch uns vertretenen Berufsgruppen und ihre Leistungen nicht berücksichtigt. Auch hier spielen unsere Berufe eine essentielle Rolle für eine effektive und effiziente Versorgung und müssen daher bei der Ausgestaltung einbezogen werden. Dies ebnet der Weg für neue und innovative Versorgungsmodelle und -strukturen.

Wir bitten um die Einladung zur Anhörung im Gesundheitsausschuss. Dafür stehen wir gerne mit unserer Expertise zur Verfügung.

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