Statement aus Anlass des Krankenhaustransparenzgesetzes

Das Krankenhaustransparenzgesetz wurde am 24.11.2023 dem Bundesrat vorgelegt mit der
Intention, die Qualität der Krankenhäuser für Patientinnen transparenter darzustellen.

Qualität ist in der Gesundheitsversorgung von zentraler Bedeutung und muss wieder in den Fokus genommen werden. Vor diesem Hintergrund sind das Krankenhaustransparenzgesetz und die Krankenhausreform für alle Beteiligten von großer Bedeutung. Von großer Bedeutung ist dabei allerdings auch, dass sich im Bereich der Strukturqualität nicht nur auf Sachausstattung fokussiert wird, sondern auch die Personalausstattung aller im Krankenhaus und in der Versorgung der Patientinnen beteiligten Berufsgruppen eingeschlossen wird. Darüber hinaus ist es notwendig, auch die Ergebnisqualität unter Berücksichtigung von Patient Reported Outcomes (PRO) zu beachten.

Sowohl beim Krankenhaustransparenzgesetz als auch im Prozess der Krankenhausreform sehen wir bis heute keine Einbeziehung unserer Berufsgruppen. Aktuell liegt der Fokus sehr deutlich auf der Ärzteschaft und den Pflegefachberufen. Für die Qualität der Versorgung sind diagnostische und therapeutische Berufsgruppen allerdings von entscheidender Bedeutung und somit elementar für die Versorgung der Patient*innen.

Wir fordern daher erneut eine direkte Beteiligung unserer Berufsgruppen im Prozess der Krankenhausreform, insbesondere bei der (Weiter-)Entwicklung der Leistungsgruppen. Ein Fortschreiben der Nicht-Beteiligung verstärkt die strukturelle Schieflage in der diagnostischen und therapeutischen Versorgung. Unsere Berufsgruppen müssen jetzt einbezogen werden, um eine echte und umfassende Strukturreform der stationären Versorgung zu gewährleisten und diese von Grund auf mit allen Beteiligten zu entwickeln. Die Expertise kann dabei nur aus den Berufsgruppen selbst kommen.

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