Pressemitteilung zur Podiumsdiskussion am 26.09.2023

Netzwerk BiG: intensive Podiumsdiskussion zum Stand der Krankenhausreform

Mehr als 70 interessierte Kolleginnen und Kollegen haben am 26. September 2023 live die Online-Podiumsdiskussion des Netzwerks Berufe im Gesundheitswesen (BiG) mit Politkern aus den Regierungsfraktionen BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und SPD verfolgt und Hintergründe zum aktuellen Stand, sowie den Forderungen des Netzwerkes BiG erfahren.

Prof. Dr. Armin Grau, MdB, von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und Dr. Christos Pantazis, MdB, von der SPD haben gemeinsam mit den Vertreterinnen und dem Vertreter des Netzwerkes BiG, Heidemarie Büchner (dbl), Uta Köpcke (VDD) und Marc Akel (PHYSIO-DEUTSCHLAND) über den aktuellen Stand der Krankenhausreform diskutiert. Fachkundig moderiert hat die gut 70-minütige Veranstaltung Martin von Berswordt-Wallrabe.

Zu Beginn skizzierte der Arzt Dr. Christos Pantazis den Handlungsbedarf und führte in den aktuellen Stand der wohl tiefgreifendsten Reform für den Krankenhausbereich in den letzten 20 Jahren ein. Basis für das aktuelle Vorgehen der Bundesregierung ist der massive Zeitdruck. Ziel ist es, schnellstmöglich den wirtschaftlichen Druck für die Krankenhäuser durch die Einführung von einer sogenannten Vorhaltefinanzierung und der Reformierung des DRG-Systems zu reduzieren.

Kernelemente sind neue medizinisch-fachliche Leistungsgruppen sowie ein entsprechender Leistungskatalog. Das wahrscheinlich entscheidendste Element ist die Finanzreform. Neben den reformierten DRGs und der Investitionsfinanzierung durch die Länder, soll eine dritte Säule der Vorhaltefinanzierung eingeführt werden, um die finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser zu verbessern und Fehlanreize durch erforderliche Fallzahlen abzubauen. Bis die Finanzreform in Gänze greifen wird, ist eine Konvergenzphase bis 2028 geplant. 

Prof. Dr. Armin Grau, MdB, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN untermauerte den Handlungsbedarf – sowohl was die im internationalen Vergleich überdurchschnittlichen Fallzahlen in Deutschland angeht, als auch die durch Personalmangel massiv gestiegene Arbeitsbelastung für die Berufsangehörigen im stationären Bereich. Der Neurologe betonte die Wichtigkeit der Therapie- und Gesundheitsberufe und sicherte zu, dass im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens alle Berufsgruppen angehört werden. Beide Diskutanten haben einen ärztlichen Hintergrund und bringen viel klinische Erfahrung in den Gesetzgebungsprozess der Krankenhausreform ein. Sie kennen die Defizite in der aktuellen Versorgung der Patientinnen und Patienten. Einig sind sich die beiden, dass es Nachholbedarf gibt, was die Beschreibung der leitlinienkonformen Versorgung und der Finanzierung derselben angeht.

Das Netzwerk BiG wies aus den verschiedenen Blickwinkeln der Berufsgruppen auf den Nachbesserungsbedarf in der Versorgung hin und forderte, diese Missstände mit der Reform zu beseitigen und die Qualität der Versorgung der Patientinnen und Patienten in den Fokus zu rücken. Dazu ist eine Einbeziehung aller Berufsgruppen erforderlich. Richtig angesiedelt wäre diese Beteiligung bei der konkreten Ausgestaltung der Leistungsgruppen, betonten beide Politiker.

Diese Krankenhausreform ist unabdingbar, um die stationäre Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, betonte Dr. Pantazis am Ende der Veranstaltung nochmals mit Nachdruck im Hinblick auf den Zeitdruck. Prof. Dr. Armin Grau ermutigte das Netzwerk und die Berufsangehörigen, die konkreten Forderungen weiter an die Entscheider zu senden und das Gespräch zu suchen. Fest steht: Das Netzwerk BiG wird weiter dranbleiben und sich aktiv in den Gesetzgebungsprozess einbringen. Unterstützen kann dabei jeder – im ersten Schritt durch eine Unterschrift der aktuellen Petition.

 

Statement zur Krankenhausreform Juli 2023

Krankenhausreform – Leistungsgruppen müssen alle Gesundheitsfachberufe erfassen! 

Das Netzwerk Berufe im Gesundheitswesen (BiG) begrüßt die ersten Einigungsschritte zur Krankenhausreform und die angestrebten Weiterentwicklungen durch den Bund, die Länder und weitere Expertenkommissionen.  

Mit der Veröffentlichung des aktuellen Eckpunktepapiers sind der Rahmen und relevante Inhalte benannt. Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei der weiteren Ausarbeitung neben Ärzten und Pflegeberufen auch alle anderen Gesundheitsberufe im Krankenhaus-Leistungsgruppen-Ausschuss beteiligt werden müssen. In der Vorlage aus Nordrhein-Westfalen, sind die Gesundheitsberufe und somit ihre Leistungen bisher nur partiell aufgeführt und verankert. Dies entspricht nicht den aktuellen Leitlinien der medizinischen Fachgesellschaften und der Fachverbände und ist somit aus Versorgungssicht unzureichend. 

Das Netzwerk BiG fordert daher die direkte Beteiligung unserer Berufsgruppen bei der Weiterentwicklung der Leistungsgruppen für die Krankenhausreform – ein längst überfälliger Schritt im Reformprozess! 

Nur mit unserer Expertise können die Sicherheit und die Qualität der patientenorientierten Versorgung im Sinne des Gesetzgebers zukünftig erfüllt werden. 

Statement zur Krankenhausreform_Juli2023_final

Stellungnahme Krankenhausreform 28.04.2023

Krankenhausreform – Therapeutische Leistungen fest verankern! 

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie sind relevanter Bestandteil der Krankenhausversorgung. 

Eine Reform der Krankenhausstruktur und deren Finanzierung ist dringend notwendig. Die aktuelle Finanzierung der Krankenhäuser zeigt erhebliche negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patient*innen – nicht zuletzt auch im Zusammenhang mit therapeutischen Leistungen.  

Die Leistungen der Therapieberufe sind aktuell nur in einzelnen Komplexleistungen innerhalb des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) verankert. Dies führt schon jetzt zu erheblichen Defiziten bei der Versorgung der Patient*innen. Dabei forciert das Fallpauschalensystem die Sektoralisierung und behindert einen frühzeitigen Einsatz von Therapien. Gerade therapeutische Leistungen, deren Finanzierung nicht hinreichend geregelt ist, werden in den ambulanten Sektor verschoben. Dadurch werden wichtige Zeitfenster der Therapie verpasst, es kommt zu einer Verzögerung in der Versorgung sowie Komplikationen auf Kosten der Gesundheit der Patient*innen und aller Beitragszahler. 

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Ernährungstherapie sind essenzielle Bestandteile einer qualitativ hochwertigen und bedarfsgerechten Patientenversorgung in Kliniken. Vor diesem Hintergrund müssen bei der anstehenden Krankenhausreform die Therapieberufe bzw. die therapeutischen Leistungen explizit mitgedacht und umfassend im System verankert werden. 

Therapeutische Leistungen sind als grundlegendes Qualitätsmerkmal auf der Ebene aller geplanten Krankenhauslevel vorzuhalten. Insbesondere bei der konkreten Ausgestaltung der geplanten Leistungsgruppen und der (Weiter-)Entwicklung der DRG müssen das therapeutische Personal und die für die Therapie notwendige Ausstattung in Kliniken bedacht und fest verankert werden. 

Eine sektorenübergreifende Versorgung von Patient*innen, die im Rahmen der Krankenhausreform angestoßen wird, bedarf der Mitgestaltung durch Therapeuten*innen. Dabei ist es wichtig, dass die Versorgungsqualität und die Patientensicherheit wieder im Fokus der stationären Versorgung stehen. Krankenhäuser dürfen nicht aus wirtschaftlichen Gründen veranlasst werden, relevante therapeutische Leistungen zu minimieren, abzuschaffen oder anderen nicht dafür qualifizierten Berufsgruppen zu übertragen. Dies widerspricht leitliniengerechter Versorgung. 

Wir begrüßen die Krankenhausreform ausdrücklich und fordern beim Reformprozess die Einbeziehung der Expertise der Therapieberufe in Form der Verbände. Es muss der Politik ein Anliegen sein, das Krankenhaussystem auch im Hinblick auf die Therapieberufe qualitäts- und patientenorientiert umzugestalten und eine hierfür ausreichende Finanzierung zu gewährleisten. Der ausschließliche Fokus auf Medizin und Pflege ist weder ausreichend noch zielführend! 

 

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